Für Kanzleien
Stellenanzeige für Steuerfachangestellte: Was Bewerber lesen wollen
· 6 Minuten Lesezeit
Die meisten Stellenanzeigen von Steuerkanzleien klingen gleich. Ein „dynamisches Team", „spannende Aufgaben" und „flache Hierarchien" sagen einer Steuerfachangestellten nichts, die zwischen drei Angeboten wählen kann. Sie liest, was sie morgen früh am Schreibtisch erwartet. Dieser Beitrag zeigt, welche Angaben in eine Anzeige gehören, damit passende Bewerbungen eingehen und unpassende gar nicht erst entstehen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Der Titel entscheidet, ob die Anzeige gefunden wird
Bewerber suchen nach Berufsbezeichnungen. Schreiben Sie darum „Steuerfachangestellte (m/w/d)", „Steuerfachwirt (m/w/d)" oder „Bilanzbuchhalter (m/w/d)" in den Titel und dahinter den Ort. Zusätze wie „Verstärkung gesucht" oder „Wir wachsen" gehören höchstens ans Ende.
Wenn die Stelle einen Schwerpunkt hat, nennen Sie ihn gleich dazu: „Steuerfachangestellte für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen", „Lohnbuchhalter für Mandanten im Mittelstand". Wer genau das sucht, klickt. Wer etwas anderes sucht, spart sich die Zeit.
Aufgaben so beschreiben, wie sie wirklich aussehen
Der Aufgabenteil ist der wichtigste und meist der schwächste. „Eigenständige Betreuung von Mandanten" kann bedeuten, dass jemand die laufende Buchhaltung vorbereitet, oder dass jemand Abschlüsse bis zur Abgabe verantwortet. Der Unterschied entscheidet über die Bewerbung.
Beschreiben Sie, was ein typischer Monat enthält:
- Welche Art von Mandanten betreut die Stelle (Handwerk, Freiberufler, GmbH, Privatpersonen)?
- Wie viele Mandate ungefähr, und wer stimmt sich mit wem ab?
- Welche Arbeiten stehen im Mittelpunkt: Finanzbuchhaltung, Lohn, Jahresabschluss, Steuererklärungen?
- Wie viel Mandantenkontakt gehört dazu, per Telefon, Mail oder im Termin?
Geben Sie Zahlen an, wenn Sie welche haben, und lassen Sie sie weg, wenn Sie sie nicht belegen können. Eine vorsichtige Angabe wie „etwa 60 laufende Mandate" hilft mehr als jede Floskel.
Software und Arbeitsweise nennen
Viele Kanzleien arbeiten mit DATEV, andere mit anderen Systemen, manche mit einer Mischung. Wer die Software kennt, bewirbt sich sicherer. Wer sie nicht kennt, möchte wissen, ob eine Einarbeitung vorgesehen ist.
Schreiben Sie auch, wie digital die Abläufe sind: Belege kommen per Upload oder als Papier, Mandanten haben Zugriff auf ein Portal oder nicht. Ehrlichkeit ist hier ein Vorteil. Eine Kanzlei, die mitten in der Umstellung steckt, kann das offen sagen. Bewerber, die Digitalisierung mitgestalten wollen, melden sich dann gezielt.
Was die Bewerberin bekommt
Hier lohnt sich Konkretes statt Aufzählung von Selbstverständlichkeiten:
- Arbeitszeit und Arbeitsmodell: Vollzeit, Teilzeit, Gleitzeit, Homeoffice-Tage, Regelung in der Fristenzeit.
- Entwicklung: Wird die Weiterbildung zur Steuerfachwirtin oder zum Bilanzbuchhalter unterstützt, und wie (Freistellung, Kostenübernahme)?
- Einarbeitung: Wer ist Ansprechpartner in den ersten Wochen?
- Vergütung: Viele Bewerber erwarten eine Gehaltsangabe oder zumindest einen Rahmen. Prüfen Sie dafür die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Entgelttransparenz, sie ändern sich.
Wer in der Anzeige schweigt, bekommt in jedem zweiten Gespräch dieselbe Frage nach Geld und Arbeitszeit, und die Bewerber sind dann oft schon innerlich weitergezogen.
Anforderungen ehrlich trennen
Trennen Sie, was zwingend ist, von dem, was hilfreich ist. Eine abgeschlossene Ausbildung ist meist Voraussetzung. Zwei Jahre Berufserfahrung in der Finanzbuchhaltung sind oft eher ein Wunsch. Wenn Sie sich Quereinsteiger vorstellen können, schreiben Sie es hin. Sonst fehlen Ihnen Bewerber, die nur wegen einer starren Liste absagen.
Achten Sie auf neutrale Formulierungen. Anforderungen an Alter, Geschlecht, Herkunft oder Familienstand haben in einer Anzeige nichts zu suchen. Formulierungen wie „junges Team" oder „Muttersprachler" können Probleme nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verursachen. Im Zweifel lassen Sie die Anzeige juristisch prüfen.
Den Ablauf beschreiben
Bewerber möchten wissen, was nach dem Absenden passiert. Ein kurzer Absatz reicht: Sie melden sich innerhalb weniger Tage, es folgt ein Telefonat oder Gespräch, bei Bedarf ein Probearbeitstag. Wenn Sie keine Frist zusagen können, lassen Sie sie weg. Eine zugesagte Frist, die nicht gehalten wird, schadet mehr als keine.
Bieten Sie einen unkomplizierten Weg an: eine Mailadresse, ein kurzes Formular, auf Wunsch eine Rückruf-Möglichkeit. Wer Lebenslauf und Anschreiben zur Pflicht macht, verliert Fachkräfte, die gerade einen Job haben und vertraulich suchen. Mehr dazu im Beitrag Kanzleiwechsel: So gelingt er diskret.
Häufige Fehler
- Die Anzeige ist ein Textbaustein aus dem Netz und nennt weder Mandanten noch Software.
- Die Aufgaben stehen in der Mehrzahl, aber ohne Schwerpunkt.
- Der Satz „attraktives Gehalt" steht dort, wo eine Angabe fehlt.
- Der Titel enthält kein Berufsbild, sodass Jobbörsen und Suchmaschinen die Stelle nicht zuordnen.
- Die Anzeige bleibt monatelang unverändert online, obwohl sich Stelle oder Team geändert haben.
Checkliste vor der Veröffentlichung
- Steht die Berufsbezeichnung mit (m/w/d) und Ort im Titel?
- Sind Mandantenstruktur und Schwerpunkt der Stelle erkennbar?
- Sind Software und Digitalisierungsgrad ehrlich beschrieben?
- Stehen Arbeitszeit, Arbeitsmodell und Weiterbildung drin?
- Ist klar, was Pflicht und was Wunsch ist?
- Sind alle Formulierungen neutral und geprüft?
- Ist der Bewerbungsweg einfach, und stimmt der beschriebene Ablauf?
Wenn die Anzeige allein nicht reicht
Eine gute Anzeige holt die Menschen ab, die ohnehin suchen. Manche erfahrene Fachkräfte suchen nicht aktiv und reagieren eher auf ein persönliches Gespräch als auf eine Anzeige. Dort setzt die Direktvermittlung an. Welcher Weg wann passt, steht im Beitrag Direktvermittlung oder Stellenanzeige.
KanzleiKreis vermittelt Fachkräfte ausschließlich in Festanstellung. Jedes Profil geht nur mit Zustimmung der Fachkraft an Sie. Wenn Sie eine Stelle besetzen möchten, sprechen Sie uns über das Formular Fachkraft anfragen an.